Vertreter von Menschen mit Behinderungen drängen auf besonderen Schutz, aber auch auf Ausnahmeregelungen in nd vom 11.02.2022
Trotz allem Hin und Her der letzten Tage: Die Impfpflicht für den medizinischen und pflegerischen Bereich kommt. Ab dem 15. März müssen Menschen geimpft oder genesen sein, die als Pfleger*innen, Ärzt*innen oder als Assistenz für Menschen mit Behinderung arbeiten. Damit sollen besonders vulnerable Gruppen geschützt werden und gesundheitlich gefährdete Menschen, die sich nicht aussuchen können, mit wem sie Kontakt haben.
Je näher das Datum rückt, desto deutlicher werden die Sorgen, die eine solche Impfpflicht auslöst. Viele Probleme, wie die personelle Unterversorgung in Pflege- und Assistenzberufen werden dadurch sichtbarer. Gerade Menschen mit Behinderung, die ihren Bedarf nach Unterstützung mit selbstorganisierter Assistenz decken, haben Angst, dringend benötigte Mitarbeitende deswegen entlassen zu müssen. Einzelne haben diese Sorgen so zugespitzt, dass sie wegen der Impfpflicht ihr selbstbestimmtes Leben aufgeben und in ein Heim ziehen müssten. Manche Betroffene sehen dadurch ihre Selbstbestimmung gefährdet. Das Zentrum selbstbestimmt Leben (ZSL) Stuttgart hatte daher Ende Januar ein Online-Gespräch zu den Herausforderungen der Impfpflicht von Assistenzkräften organisiert, an dem 80 Menschen, hauptsächlich mit Behinderung, teilgenommen haben.
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