Skip to content

Content Header

Ende der Schonzeit

Fünf Männer vergewaltigten in Spanien gemeinsam eine 18-Jährige und kamen mit einem milden Urteil davon. Nun hat der Oberste Gerichtshof das Skandalurteil kassiert. Kommentar in Jungle World 26/2019, 27.06.2019

Der spanische Oberste Gerichtshof hat am Freitag vergangener Woche in einem als »historisch« bezeichneten Urteil fünf Männer wegen Vergewaltigung verurteilt. Der Fall hatte vor allem dank der vorhergehenden feministischen Proteste internationale Aufmerksamkeit erlangt. Die Männer, die sich als »La Manada« (das Rudel) bezeichneten, hatten 2016 während des Festivals Sanfermines in Pamplona gemeinschaftlich eine 18jährige vergewaltigt, die Tat gefilmt und ein Video davon in ihre Whatsapp-Chatgruppe hochgeladen. Zwei Jahre später verurteilte das Landgericht in Navarra die Männer allerdings nur wegen sexuellen Missbrauchs zu neun Jahren Haft.

mehr … Ende der Schonzeit

19.06. – Leipzig

Vortrag zu: Selbstbestimmte Norm. Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung

19-21 Uhr, Hauptcampus Augustplatz, Hörsaal 12, barrierearm

Vom Referat für Gleichstellung & Lebensweisenpolitik und dem Referat für Inklusion, StuRa Uni Leipzig

Facebook-Veranstaltung

Normalisierung per Gesetz

Betroffenenverbände haben heftige Kritik an der geplanten Änderung des Transsexuellengesetzes geübt. Nun hat die Bundesregierung das Vorhaben zunächst verschoben. In Jungle World 23/2019, 06.06.2019

Eigentlich wollte die Bundesregierung am Mittwoch vergangener Woche den Gesetzentwurf des Bundesministerien der Justiz und des Inneren zur »Neu­regelung der Änderung des Geschlechts­eintrags« beschließen. Er wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen – die Betroffenen- und Fachverbände dürfen das als Erfolg ihrer heftigen Kritik verbuchen. Die zuständigen Ministerien hatten den Gesetzesentwurf zum Namens- und Personenstandswechsel am 8. Mai an die Fachverbände geschickt, verbunden mit ­einer 48stündigen Frist für fachliche Stellungnahmen. Obwohl einige dieser Verbände ohne feste Stellen nur im Ehrenamt arbeiten, gelang es ihnen, ausführliche und differenzierte Kritikpunkte zu erarbeiten.

mehr … Normalisierung per Gesetz

Kommt der Test?

Bluttests auf Trisomien vor Kassenzulassung

Die Entscheidung um die Kassenzulassung der Bluttests auf Trisomien rückt näher, der Diskurs um die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt Fahrt auf.

Eine Zusammenfassung zum Stand der Kassenzulassung und der gesellschaftlichen Debatte um die nichtinvasiven Bluttests im Gen-ethischen Informationsdienst (GID) 249

Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit

Schwangere Personen müssen selbst entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht, das ist eine alte und immer noch aktuelle feministische Forderung, die auch aus menschenrechtlicher und gesundheitspolitscher Perspektive unterstützt wird. In Deutschland wird eine selbstbestimme Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch weiterhin erschwert, da dieser im Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten gegen das Leben verhandelt wird. Dies hat negative Folgen: Beispielsweise sind Abtreibungen kein regulärer Teil ärztlicher Lehrpläne, Mediziner*innen durften bis vor Kurzem noch nicht einmal öffentlich darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen, und obwohl weltweit jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Abtreibung hatte, ist das Thema tabuisiert und schambesetzt. Restriktive Gesetze, religiöse Traditionen und Stigmatisierung veranlassen jedes Jahr weltweit Frauen und Mädchen zu unsachgemäßen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen, rund sieben Millionen Patientinnen werden laut Ärzte ohne Grenzen jährlich weltweit aufgrund von daraus resultierenden Komplikationen in Krankenhäuser eingeliefert. Selbsternannte Lebensschützer sorgen dafür, dass dies so bleibt.

Aber was ist, wenn die Entscheidung, die Schwangerschaft auszutragen, bereits getroffen wurde, und die schwangere Person sich entschieden hat, aus dem Fötus ein Kind werden zu lassen? Dann gibt es – normalisiert und als Teil der Schwangerschaftsvorsorge wahrgenommen – viele Untersuchungen, die scheinbar sicherstellen sollen, dass mit dem werdenden Kind „alles in Ordnung“ ist. Wenn das nicht der Fall ist, wenn eine Normabweichung oder Beeinträchtigung festgestellt wird, dann wird diese Entscheidung häufig revidiert und eine Abtreibung vorgenommen. Auch solche Entschlüsse müssen Frauen treffen können, allerdings spielen die gesellschaftliche Behindertenfeindlichkeit, fehlende sozialstaatliche Absicherungen und ableistische Annahmen über Behinderung bei diesen Entscheidungen oft eine so große Rolle, dass sie schwerlich als selbstbestimmt zu qualifizieren sind. Eine von drei Positionierungen in APuZ 20/2019.

Der ganze Artikel findet sich hier, das APuZ-Heft „Abtreibung“ kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

22.05. – Aachen

Buchvorstellung: Kulturkampf und Gewissen. Medizinethische Strategien der »Lebensschutz«-Bewegung

Die »Lebensschutz«-Bewegung will in die Offensive: Sie möchte nicht nur die Zugänge zu Schwangerschaftsabbrüchen erschweren, sondern führt auch einen Kulturkampf zur Retraditionalisierung der Geschlechter- und Familienverhältnisse, um christliche Moral und das ärztliche Gewissen. Damit ist sie Teil eines konservativen bis extrem rechten, in Teilen antidemokratischen, Aufschwungs. Außerdem versucht sie sich mit vermeintlich wissenschaftlichen und ethischen Argumenten einen moralisch integeren Anstrich zu geben. Der Vortrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Strategien der »Lebensschutz«-Bewegung, ihre Stärken, Schwächen und internen Widersprüche und liefert damit das Material für eine kritische Auseinandersetzung mit den »Lebensschützern« – und die Grundlage für den nötigen Widerstand.

18:00 // Forum der VHS Aachen, Peterstr. 21-25, barrierearm, berollbar

Eine Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe #Feminismus, u.a. von Diskursiv Aachen.

15.05. – Münster

Vortrag: Selbstbestimmte Norm – Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung
20 Uhr, Jugendzentrum, Erlöserkirchengemeinde, Paul-Gerhardt-Haus, Friedrichstr. 10, barrierearm

Angesichts einer Aussage von Papst Franziskus, die Schwangerschaftsabbruch mit „Auftragsmord“ gleichsetzt, oder der Debatte um Bluttests, mit denen pränatal bereits ein Down-Syndrom festgestellt werden kann, scheint es uns notwendig, an einer feministischen politisch-theologischen Positionierung zum Thema reproduktive Rechte zu arbeiten. Bei unserer Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 15.5.19, 18.30-22 Uhr, in der Erlöserkirchengemeinde, Paul-Gerhardt-Haus, Friedrichstr. 10, 48145 Münster wollen wir dies tun mit Hilfe eines Vortrags der Sozialwissenschaftlerin, Journalistin und Feministin Kirsten Achtelik zum Thema:

Selbstbestimmte Norm – Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung

Die zentrale Frage, auf die ihr Vortrag die Aufmerksamkeit lenken soll ist die, wie Selbstbestimmung unter neoliberalen Bedingungen überhaupt gedacht werden kann. Können Entscheidungen, auch über Schwangerschaftsabbrüche heute selbstbestimmt getroffen werden? Welche Art von Wissen entsteht durch pränatale Untersuchungen? Dienen sie der Vorsorge oder sind sie behindertenfeindlich?
Kirsten Achtelik lotet in ihrem Vortrag das Spannungsfeld zwischen den emanzipatorischen und systemerhaltenden Potenzialen des feministischen Konzepts „Selbstbestimmung“ in Bezug auf Abtreibung aus. So mischt sie sich in die aktuellen feministischen Debatten um reproduktive Rechte ein. Vor allem aber stellt sich Achtelik der dringend zu klärenden Frage, wie ein nicht selektives und nicht individualisiertes Konzept von Selbstbestimmung gedacht und umgesetzt werden kann.

Im Anschluss werden ausgehend vom Vortrag zwei Mitarbeiterinnen des ITP kommentierend darstellen, welche Fragen diese Ambivalenz von Selbstbestimmung für eine feministische Theologie heute aufwirft.

Leidvermutung. Pränataldiagnostik und das Bild von Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Darüber, ob das Angebot an pränatalen Untersuchungen dazugezählt werden kann, gehen die Meinungen auseinander. Einfache Antworten sind hier fehl am Platze. Vielmehr gilt es zunächst, das komplexe Feld auszuleuchten. Wie funktioniert pränatale Diagnostik überhaupt? Was für ein Bild von Behinderung wird transportiert? Was sind die Fallstricke der Debatte? Ein längerer Artikel in APuZ 6-7 2019

Der ganze Artikel findet sich hier, das Heft kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

 

Kassenzulassung bedeutet Normalisierung!

Sollen die gesetzlichen Kassen nichtinvasive Bluttests auf Trisomien bezahlen? Dies könnte auch zu zusätzlicher Angst führen, meint Kirsten Achtelik vom Gen-ethischen Netzwerk e.V. im Kommentar. Sie fordert eine Debatte, wann welche pränatalen Untersuchungen sinnvoll sind. Mein Kommentar in Der Hausarzt, 20.01.19

In der beinah allseitigen Befürwortung der Kassenzulassung des nichtinvasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 werden wichtige Argumente zu wenig beachtet. Die Tests gelten zu Unrecht als sehr sicher [1], was eher den Werbeaussagen der Anbieter als den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien oder des IQWiG entspricht [2].

Gerade für jüngere Schwangere dürften die falsch positiven Ergebnisse zusätzliche Angst und Verunsicherung statt der versprochenen „Sicherheit“ bedeuten.

Die Vorgehensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Bluttests lediglich als weitere Option im Status quo der bisherigen pränatalen Untersuchungen zu etablieren, erzwingt einen ständigen Vergleich mit dem bisherigen pränatalen Angebot. Hier können sie unbestritten Pluspunkte verbuchen, wenn auch die aktuellen Zahlen zum Risiko von Spontanaborten nach invasiven Eingriffen deutlich niedriger sind als weithin angenommen wird [3].

mehr … Kassenzulassung bedeutet Normalisierung!

„Keine Opfer bei Abtreibungen“

Die Regierung hat eine Ergänzung zum Paragrafen 219a vorgelegt, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet. Sehr vage, meint Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik in der taz vom 14.12.18

taz: Frau Achtelik, Sie beschäftigen sich mit der sogenannten Lebensschutzbewegung. Wie bewerten Sie in dieser Hinsicht den Vorschlag der Bundesregierung zum Paragrafen 219a?

Kirsten Achtelik: Die selbst ernannte Lebensschutzbewegung hat sich durchgesetzt. Ihr wird eine konkrete Zusage gemacht: Es soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, in der es um die „seelischen Folgen“ von Abtreibungen gehen soll.

Was kritisieren Sie daran?

Eines der Hauptargumente der Bewegung ist, dass Frauen unter Schwangerschaftsabbrüchen leiden würden. Das erste Opfer einer Abtreibung sei der Fötus, wird behauptet, das zweite die Frau.

Dem ist nicht so?

Nein. In der Regel gibt es bei Abtreibungen gar keine „Opfer“. Es gibt zwar Frauen, die Abbrüche machen lassen, weil sie in einer sehr bedrängten Situation sind – also beispielsweise, weil der Mann ein Schläger ist. Es ist möglich, dass es ihnen damit nicht gut geht. Eine aktuelle Studie zeigt aber, dass mehr als 95 Prozent aller Frauen auch drei Jahre nach Abbrüchen noch erleichtert über die Entscheidung sind. Dessen ungeachtet hat die „Lebensschutzbewegung“ sogar das sogenannte Post-Abortion-Syndrom (PAS) erfunden.

mehr