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Feministische Leerstelle

Über pränatale Tests sprechen Pro-Choice Feministinnen ungern.
Kommentar in der Jungle World vom 24.03.2021

90 Prozent aller Schwangerschaften würden nach einer vorgeburtlichen Diagnose von Trisomie 21 abgebrochen, heißt es oft. Die ­genannte Zahl suggeriert Problematik und Dringlichkeit, ist allerdings eher eine Mutmaßung als eine belegbare Tatsache. In Deutschland wird nicht erfasst, wegen welcher Beeinträchtigung des Fötus eine Abtreibung vorgenommen wurde – tatsächlich sind Schwangerschaftsabbrüche wegen einer fötalen Beeinträchtigung nicht einmal erlaubt. 1995 wurde diese embryopathische ­Indikation genannte Ausnahme vom im Strafrechtsparagraphen 218 festgelegten Abtreibungsverbot abgeschafft.
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»50 Jahre Arbeit tragen Früchte«

Das Recht auf Abtreibung ist in den USA in Gefahr. Die Demokraten haben zwar die Präsidentschaftswahl gewonnen, und die Mehrheit in beiden Parlamentskammern, im wichtigen Verfassungsgericht haben die Konservativen jedoch die überwältigende Mehrheit. Was passiert, wenn das Urteil Roe vs. Wade revidiert wird?
Interview mit Jennifer Holland in der Jungle World vom 21.01.2021

Die Möglichkeit, legal abzutreiben ist in den Vereinigten Staaten in Gefahr, weil das Grundsatzurteil im Fall »Roe vs. Wade« demnächst revidiert werden könnte. Damit hatte der Oberste Gerichtshof der USA 1973 Abtreibungen entkriminalisiert, weil das Recht auf Privatsphäre auch Schwangerschaftsabbrüche einschließe. Wie kam es dazu?

Die Situation in den USA ist einzigartig. Der Föderalismus ist stark ausgeprägt, vor diesem Urteil waren Abtreibungen deshalb von den einzelnen Bundesstaaten geregelt und in den meisten verboten. Seit den sechziger Jahren gab es immer wieder Versuche, die entsprechenden Gesetze zu liberalisieren und Abtreibungen besser zugänglich zu machen. Das Urteil hat einen landesweiten Standard etabliert: Es hat das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist das Recht einer Frau auf eine Abtreibung in diesem Zeitraum eigentlich unantastbar.

Aus der Sicht der religiös-fundamentalistischen Antiabtreibungsbewegung war dieses Urteil eine Katastrophe. Was hat sie seitdem gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche unternommen?

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Verteilungs­kämpfe um die Spritze

Wer schnell geimpft werden soll und warum. Kolumne in der Jungle World vom 07.01.2021

Die Impfungen gegen Sars-CoV-2 haben in Deutschland kurz nach Weihnachten begonnen, die Diskussionen über die Kriterien der Verteilung halten an. Das Problem ist klar: Es gibt vorerst nicht genug Impfstoff für alle, die sich gerne impfen lassen würden. Was aber eine gute Lösung für wen sein könnte, ist weit weniger offensichtlich.

Die Bevölkerung ärmerer Länder muss sich in der globalen Warteschlange ganz hinten anstellen: Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zu folge könnten dort Milliarden Menschen erst 2024 geimpft werden.

 

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Schutz vor unnötigen Operationen

Bodycheck – Kolumne zu Biopolitik und Alltag, in der Jungle World 41/20

Meckern hilft. Der Ende September von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor medizinisch unnötigen Eingriffen enthält einige wichtige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom Januar. Diesen hatten Selbstvertretungsorganisationen und Fachleute scharf kritisiert, da die Altersuntergrenze für die Einwilligung intergeschlechtlicher Kinder zu Operationen zu niedrig angesetzt war, nämlich auf 14 Jahre. Außerdem war die Aufklärung und Beratung des Kindes und der Eltern durch andere selbst Betroffene nicht vorgeschrieben.

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Quer zur Wirklichkeit

Seit 150 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Was würde passieren, wäre der Paragraf 218 abgeschafft? Ein Gedankenexperiment von Kirsten Achtelik und Hanna Voß in der Frauentaz vom 08.03.2021

in Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich strafbar – seit 150 Jahren ist das so. Nach der Gründung des Deutschen Reichs am 15. Mai 1871 war eine Schwangere, die „ihre Frucht abtreibt oder im Leib tötet“ mit Zuchthaus von bis zu fünf Jahren zu belegen. Die Worte des Paragrafen sind heute andere, sie klingen zeitgemäßer – allerdings nur in ihrer Form, nicht im Inhalt. Und sie stehen noch immer direkt hinter Mord und Totschlag, Abtreibung ist ein „Delikt gegen das Leben“.

Früher haben ungewollt Schwangere versucht, mit Kleiderbügeln, Stricknadeln und Fahrradspeichen den Fötus aus ihrem Bauch zu kratzen. Sie haben Seifenlauge, Bleichmittel, Rohrreiniger getrunken. Frauen sind verblutet, erlitten Bauchfellentzündungen und Vergiftungen, sie sind gestorben, weil ihnen verboten war, über ihren Körper selbst zu bestimmen.

In einigen Teilen der Welt passiert das noch immer. In Deutschland hat sich die Lage seit der ersten Reform in Westdeutschland in den 1970ern zwar verbessert – doch steht auch hier ein Gesetz im Strafgesetzbuch, das quer zur gesellschaftlichen Wirklichkeit vieler Frauen steht, das im Grunde sagt: Wenn du schwanger bist, musst du das Kind bekommen.

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Dividende abschaffen

Das Referendum zur Vergesellschaftung von Immobilien­konzernen in Berlin regt Konservative zu Warnungen vor einem Systemwechsel und Sozialismus an. Kommentar in der Jungle World vom 11.03.2021

Am 26. Februar begann die zweite Stufe der Unterschriftensammlung für das Berliner Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co. enteignen«. Die Initiative fordert, jene Immobilienkonzerne zu vergesellschaften, die Eigentümer von mehr als 3 000 Wohnungen in der Stadt sind. Das sind etwa ein Dutzend Unternehmen, neben Deutsche Wohnen (DW) auch Vonovia oder Grand City Properties. Insgesamt geht es um etwa 240 000 Wohnungen, rund 15 Prozent des Mietwohnungsbestandes in der Stadt. Anders als der Name der Kampagne nahelegt, sollen die Firmen nach herrschendem Rechtsverständnis nicht enteignet, sondern vergesellschaftet und der Wohnungs­bestand und dessen Verwaltung in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.

Angesichts dessen raunt Gunnar Schupelius in seiner berüchtigten B.Z.-Kolumne »Mein Ärger«, dass die Initiatoren das Privateigentum als solches beseitigen wollten und eine Planwirtschaft anstrebten. Tatsächlich aber würde ein Erfolg der Initiative vor allem den Verkauf der kommunalen Wohnungsbestände rückgängig machen, den die Linkspartei und die SPD in den nuller Jahren betrieben haben. Der DW gehören viele Wohnungen, die zuvor im Besitz städtischer Wohnungsbaugesellschaften waren.

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»Es gab keine individu­ellen Rechte für Frauen«

Interview mit Antje Schrupp, Journalistin und Politologin, über das Geschlechterverhältnis in der Pariser Kommune in der Jungle World vom 18.03.2021

Die Rolle der Frauen in der Pariser Kommune wird von Linken häufig übertrieben, das Interesse an dem was sie geschrieben haben, ist dagegen nicht so groß. Die organisierte feministische Bewegung übernahm wichtige Aufgaben in der Stadt, sie organisierte die laizistische freie Bildung, die Arbeiterinnen an ihren Produktionsstätten und große Teile der Lebensmittelversorgung. Feministinnen setzten sich dafür ein, dass die Trennung zwischen privat und öffentlich aufgehoben wurde und verbreiteten die Ideen der Kommune.

Aufstand der Kommune im Frühjahr 1871 in Paris beteiligt. An welchen Stellen waren sie von Bedeutung?

Die Kommune war wie alle Revolutionen des 19. ahrhunderts eine von Männern gemachte. Allerdings haben hier die Frauen im Vergleich schon eine größere Rolle gespielt. Ein wichtiger Grund dafür war, dass die Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem bereits teilweise aufgehoben war durch die Belagerung und die damit verbundenen Versorgungsengpässe. Die preußische Armee belagerte die französische Hauptstadt ja bereits seit einem halben Jahr.

Welchen Einfluss hatte es, dass diese Trennung der Sphären verwischt war?

Die politische Situation hat unmittelbar auf die Haushalte durchgeschlagen. Organisationsformen wie Genossenschaften und Volksküchen wurden für die Versorgung und das Überleben enorm wichtig. Daran waren eben Frauen maßgeblich beteiligt, die so nicht mehr nur für Versorgung ihrer Familie verantwortlich waren, sondern für die Versorgung der Stadt.

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»Eine freie selbstbestimmte Entscheidung ist eine Utopie«

Im Gespräch mit der Schwangerschaftskonfliktberaterin Christine ­Schirmer über die Tücken der Inklusion. Interview in der Jungle World vom 25.03.2021

Die Lebensrealität von Familien, in denen ein Mitglied eine Behinderung hat, ist kompliziert. Das liegt vor allem an äußeren Barrieren. Kinder mit Trisomie 21 werden zum Welt-Downsyndrom-Tag als Sonnenscheinchen und als Bereicherung für die Familie präsentiert, solche Schönfärberei hilft Schwangeren aber auch nicht. Eine Kassenzulassung für Tests auf Trisomie 21 würde ihre Entscheidungszwänge nur verstärken.

Sie haben ein Kind mit Trisomie 21. Wie ist so ein Leben, vor dem viele werdende Eltern Angst haben, in der Realität?

Das ist gar nicht so einfach zu sagen. Verglichen mit seinem großen Bruder, der keine offensichtliche Besonderheit hat, kostet das Leben mit Daniel schon mehr Zeit, verlangt mehr Aufmerksamkeit, ist mehr Kampf. Wenn ich mein Leben vergleiche mit dem Leben der Mutter eines Kindes mit Trisomie 21 vor 50 Jahren, hat sich sicher vieles zum Positiven entwickelt, in Bezug auf gesellschaftliche Akzeptanz und staatliche Hilfen. Vor etwa 80 Jahren wurden solche Kinder noch ermordet, Experimente wurden an ihnen durchgeführt – der Nationalsozialismus ist noch nicht so lange her.

Wenn Sie von einem Kampf sprechen, den das Leben mit einem behinderten Kind bedeutet, meinen Sie dann einen Kampf mit dem Kind oder mit den äußeren Bedingungen?

Nein, mit dem Kind – das ja mittler­weile ein Jugendlicher ist – müssen wir nicht kämpfen. Das Leben mit ihm ist bereichernd und macht Spaß. Es ist schön, wenn die Rahmenbedingungen so sind, dass er teilhaben und seine Rechte wahrnehmen kann. Nicht schön ist, wie manche Menschen uns im Alltag begegnen und wie schlecht die recht­lichen und politischen Bedingungen sind. Bei uns ging es bisher vor allem um die schulische Inklusion, aber ich wünsche mir natürlich auch, dass Daniel nach der Schule mehr Wahlmöglichkeiten hat als die Werkstatt.
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Von Rechten geleakt

Das Transsexuellengesetz soll durch eine Neuregelung abgelöst werden. Jetzt hat ein rechtes Bündnis das inoffizielle Papier öffentlich gemacht. In der taz vom 4.3.2021

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Geschlechtseintrags tauchte Ende Februar auf einer reaktionären Kampagnenplattform auf. Das rechtsklerikale Aktionsbündnis „Demo für Alle“ initiierte unter dem Titel „Kinderfalle Trans-Gesetz – sofort stoppen!“ eine Petition gegen das Gesetz. Bis heute haben über 14.000 Menschen unterschrieben.

Wie sind die An­ti­fe­mi­nis­t*in­nen und Trans*­fein­de der „Demo für Alle“ an den inoffiziellen Entwurf von Innenministerium und Justizministerium gekommen?

Bereits am 6. Februar hatte die antifeministische Publizistin Birgit Kelle in einem langen Artikel für den Fokus vor den „dramatischen Folgen für Frauen und Kinder“ gewarnt, die eine solche Gesetzesänderung ihrer Meinung nach bedeute. In dem Artikel heißt es, der Entwurf läge der Redaktion vor.

Kelle ist regelmäßige Sprecherin bei Aktionen und Konferenzen des „Demo für Alle“-Bündnisses. In ihrem Artikel behauptet sie, der Entwurf würde „bereits fast alle Forderungen“ der „LGBT-Lobbyverbände“ übernehmen. Auf der Petitionsseite heißt es sogar, „Die Transgender-Lobby lässt die Sektkorken knallen!“.

Davon kann allerdings keine Rede sein. Kalle Hümpfner, Fachreferent_in für gesellschaftspolitische Arbeit beim Bundesverband Trans* (BVT*) ist nicht in Sektlaune, sondern vielmehr beunruhigt. Dass rechtskonservative Kreise den Entwurf bekommen haben, Betroffenenverbände aber immer wieder mit der Floskel abgespeist würden, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, sei mehr als ärgerlich.

Hümpfner plant eine formale Nachfrage des BVT* bei den Ministerien und fordert, es müsse aufgeklärt werden, wie dieser Entwurf auf die Petitionsseite gekommen sei. Möglich ist, dass er absichtlich durchgestochen wurde, um Stimmung gegen eine Liberalisierung zu machen. Das Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags soll das Transsexuellengesetz von 1981 ablösen, das das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Teilen außer Kraft gesetzt hat, da sie gegen die Menschenrechte verstießen.

Dem dringenden Reformbedarf wollte die Koalition bereits im Mai 2019 abhelfen, als das Kabinett den damaligen Gesetzentwurf von Justizministerium und Innenministerium zur „Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ beschließen sollte. Nach heftiger Kritik von Organisationen der Selbstvertretung verschwand der Entwurf jedoch wieder in den Schubladen. Bereits da gab die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) zu, dass der Entwurf „nicht ideal“ sei. Die Verantwortung dafür trage jedoch der Koalitionspartner.

Inhaltlich habe sich an dem Vorhaben seit 2019 kaum etwas geändert, dies sei „kaum die Reform, die wir uns erhofft haben“, bedauert Hümpfner. Dennoch geht sie offenbar einigen Konservativen bereits zu weit. Auf Nachfrage der taz wollen sich weder das Justizministerium noch das Innenministerium zu den laufenden Abstimmungen äußeren, noch die Frage beantworten, ob es interne Ermittlungen gibt, wer das Dokument geleakt hat.

Der Pressesprecher des Bundesinnenministeriums schreibt lediglich, das Ministerium habe „keinen diesbezüglichen Referentenentwurf veröffentlicht“. Ob das auf der Petitionsplattform veröffentlichte Dokument den aktuellen Diskussionsstand wiedergibt, ist somit unklar.

An dem Entwurf kritisiert Hümpfner vor allem, dass er die Fremdbestimmung trans und intergeschlechtlicher Personen zementieren würde. Zwar sehe dieser nur eine verpflichtende Beratung für trans Personen vor, bevor diese ihren Geschlechtseintrag ändern lassen könnten, dies sei jedoch eine „Begutachtung durch die Hintertür“.

Zur Änderungen des Geschlechtseintrags benötigten transgeschlechtliche Menschen weiterhin ein amtsgerichtliches Verfahren, statt diese, wie von den Selbstvertretungsorganisationen gefordert, einfach beim Standesamt durchführen zu können. Dies würde die bisherige lange Dauer des Verfahrens kaum reformieren, zudem würde weiterhin ein*e Rich­te­r*in darüber entscheiden, ob die Person trans genug ist. Einem Recht auf Selbstbestimmung widerspricht das fundamental, führt Hümpfner aus.

Für Kinder und Jugendliche bedeute der Entwurf zudem eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo: Da Gerichte bereits entschieden hätten, dass 7-Jährige ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag mit Zustimmung der Eltern ändern könnten, sei die vorgeschlagene Altersgrenze von 14 Jahren ein Rückschritt, so Hümpfner.

Die geplante Regelung, die laut der „Demo für Alle“-Petition ein „hinterhältiger Angriff auf die Kinder“ ist, würde diese in ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung also eher einschränken, statt den Geschlechtseintrag zu erleichtern. Ob das Gesetzesprojekt noch in dieser Legislaturperiode zu einem für trans und inter Personen guten Abschluss kommen kann, bezweifelt Hümpfner.

Konsequenzen erkämpfen

Ein Jahr nach dem Anschlag in Hanau erheben Angehörige und Überlebende schwere Vorwürfe. In der Jungle World vom 18.02.2021

Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau lässt die Frage nicht los, ob ihre Freunde, Kinder, Geschwister und Eltern noch leben könnten, wenn die Behörden ihre Arbeit besser gemacht hätten. Bei einer Online-Gedenkfeier für die Opfer, die die »Initiative 19. Februar Hanau« zusammen mit Überlebenden und Angehörigen veranstaltete, trugen diese die wichtigsten Fragen zum Tathintergrund und zum Tatablauf zusammen, die ihrer Meinung nach immer noch offen sind. Die Veranstaltung wurde am Sonntag online gestellt und ist weiterhin auf Youtube zu ­sehen.
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