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Der erste Mord durch einen »Querdenker«

Was viele befürchtet haben, ist am Wochenende eingetreten: Die Ablehnung der Coronamaßnahmen hat zu einem Mord geführt. Was man gegen die Radikalisierung unternehmen kann, ist unklar.
Kommentar in der Jungle World 38/21

#QuerdenkerSindTerroristen trendete am Montagabend, nachdem das Polizeipräsidium Trier bekanntgegeben hatte, dass bereits am Samstag ein Maskenverweigerer einen Tankstellenmitarbeiter erschossen haben soll. Dieser hatte ihn aufgefordert, eine Mund-Nase-Bedeckung aufzusetzen, und sich geweigert, ihm vorher etwas zu verkaufen. Der 49jährige mutmaßliche Täter, Mario N., erschien am folgenden Tag bei der Polizei. Dort habe er angegeben, er lehne die Coronamaßnahmen ab und habe aus Ärger über die Zurückweisung gehandelt.
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Keine Federn für die Kanzlerin

Angela Merkel wollte sich nie als Feministin bezeichnen. Das wäre auch vermessen.
Kommentar in der Jungle World 35/21

Als Angela Merkel 2005 Bundeskanzlerin wurde, lag der Feminismus in Deutschland im Dornröschenschlaf. Selbst an Demonstrationen zum Internationalen Frauentag am 8. März beteiligten sich nur wenige Hundert Feministinnen. Während Merkels Amtszeit wurde es aber wieder interessant und dann in manchen Bereichen sogar vorteilhaft, sich als Feministin zu bezeichnen. Sie selbst hat dazu allerdings nicht wirklich etwas beigetragen.

Als sie 2017 auf dem Women20-Gipfel in Berlin gefragt wurde, ob sie Feministin sei, schlug sie lachend vor, man könne ja darüber abstimmen. Sie wolle sich jedenfalls nicht selbst »mit der Feder schmücken«. Da galt die Bezeichnung bereits als Schmuck und nicht mehr als Makel.

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Mehr Druck

In Berlin streiken die Kranken­haus­beschäftigten unter erschwer­ten Bedingun­­gen, ob­wohl angeblich alle Welt ihre Forderungen unterstützt.
Bodycheck – Die Kolumne zu Biopolitik und Alltag in der Jungle World 34/21

Die Arbeitsbedingungen anderer Leute sind meist – selbst für Linke – eher abstrakt interessant, weil bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne schlecht sind für die Profitrate, und klar, wegen der Solidarität. Das sind allerdings keine Argumente, mit denen man größere Bevölkerungsgruppen mobilisieren kann. Die Arbeitsbedingungen von Menschen, die in der Pflege arbeiten, haben allerdings ganz konkrete Auswirkungen auf die, mit denen diese Menschen arbeiten. Und das sind über kurz oder lang nun mal alle.

Daher tun die Berliner Pflegenden das einzig Richtige, auch im Sinne der Patientinnen und Patienten: Ausdrücklich geht es bei diesem Streik nicht in erster Linie um einen höheren Verdienst, sondern um bessere Arbeitsbedingungen, Tarifverträge für alle Beschäftigten und gleiche Bezahlung. Denn die Arbeitsbedingungen sind momentan oft menschenunwürdig, für die Pflegenden und die Gepflegten. Die Krankenhausbeschäftigten wissen, was sie und ihre Arbeitskraft für die zu Pflegenden bedeuten – das hat zuletzt die Covid-19-Pandemie gezeigt. Sie wissen aber auch, dass wir das wissen und dass es mit ein wenig Klatschen vom Balkon nicht getan ist. Daher ist der Slogan der Berliner Krankenhausbewegung, die seit Montag streikt, auch so schlau und gut: »Wir für euch – ihr für uns!«

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Auf zum Bundesverfassungs­gericht

Bodycheck – Kolumne zu Biopolitik und Alltag, in der Jungle World 32/21

Den Personenstand an das eigene Geschlecht anzupassen, ist kompliziert und belastend. Das Amtsgericht Münster hat die bestehende Gesetzeslage kritisiert und zur erneuten Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.

Die Bundesrepublik ist geschlechtspolitisch ein rückschrittliches Land. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1981. Auch diese Legislaturperiode wird ohne seine Reform zu Ende gehen, ganz zu schweigen von der Verabschiedung eines Gesetzes, das die geschlechtliche Selbstbestimmung von Menschen anerkennen würde.

Jeder noch so kleine Fortschritt in diese Richtung musste bisher mühsamst vor Gericht erstritten werden. Demnächst steht eine weitere höchstgerichtliche Auseinandersetzung bevor: Das Amtsgericht Münster hat den Paragraphen 45b des Personenstandgesetzes (PStG) zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Seit 2018 ist es unter Berufung auf diesen Paragraphen möglich, Name und Geschlechtseintrag ändern zu lassen und dabei auch die Option »divers« zu wählen. Auch dieses Gesetz ist erst beschlossen worden, nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts das verlangt hatte.

Nicht nur intergeschlechtliche, auch transgeschlechtliche Menschen nutzen seither diese Möglichkeit, da eine Änderung des Geschlechtseintrags über den Weg des Personenstandsgesetzes weniger aufwendig und belastend ist als über den des Transsexuellengesetzes. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellte deswegen in einem in Brief an die Standesämter klar, dass das Gesetz nur von intergeschlechtlichen Menschen genutzt werden dürfe. Dabei ist diesbezüglich weder das Urteil des Verfassungsgerichts noch die im Gesetz gebrauchte Formulierung »Variante der Geschlechtsentwicklung« eindeutig; zudem ist es ein eher ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Minister im Nachhinein Gesetze interpretiert.
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Antisemitischer Quark

Die internationalistische Queer Pride versammelte Antisemiten und Feier­wütige. Die queere BDS-Szene verbucht die Demonstration als Gelände­gewinn. In der Jungle World 30/21
Die internationalistische Queer Pride, die in Berlin am Samstag von Neukölln nach Kreuzberg zog, sollte die Alternative sein zum großen CSD, eine unkommerzielle, radikale und intersektionale Veranstaltung. Bei näherer Betrachtung erwies sich die Demonstration allerdings eher als queere BDS-Veranstaltung denn als antikapitalistische Pride.
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Satt, sauber, profitabel

Die immer stärkere Profitorientierung der Pflegebranche schadet dem Personal und den Pflegebedürftigen. Kommentar in der Jungle World vom 22.07.2021

Niemand möchte sich vorstellen, im Alter oder bei vorher eintretender Pflegebedürftigkeit nur noch mit dem Nötigen, also »satt und sauber« versorgt zu werden – dennoch ist das die Realität für sehr viele Menschen. Wer nur über ein mittleres oder niedriges Einkommen verfügt, hat wegen der Profitorientierung der Branche immer weniger Möglichkeiten, das zu vermeiden.

Internationale Konzerne und Finanzinvestoren machen mit Pflegeheimen mittlerweile ein Milliardengeschäft. In Spanien sind bereits mehr als 80 Prozent aller Pflegeeinrichtungen in der Hand privater Unternehmen, in Großbritannien sind es 76, in Deutschland 43 Prozent; das ergaben Recherchen des journalistischen Verbunds Investigate Europe. Für die Aktienbesitzenden ist das ein lohnendes Geschäft – der Marktführer Orpea beispielsweise hat seinen Aktienkurs seit 2015 verdoppelt –, für die zu Pflegenden und die Pflegekräfte allerdings eher nicht. Lohnkürzungen, Verhinderung von Betriebsratsgründungen, Unterbesetzung der Stationen, Pflegeaufgaben, die nicht mehr erledigt werden können – die Liste der Beschwerden ist lang.

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Temporär behindert

Krebs ist ein Arschloch – die Kolumnistin lässt sich davon jedoch nicht die Laune vermiesen. Kolumne in der Jungle World vom 15.07.2021

Die Autorin dieser Kolumne hat Brustkrebs. Mammakarzinom links, ein großes, schnell wachsendes, aggressives Teil. Der Diagnoseprozess war, dank eines kommunikativ recht unfähigen Arztes, ziemlich schlimm: Von einer kaum vorhandenen Beunruhigung zu ­Todesangst in weniger als einer halben Stunde. Nach der Diagnose ging dann alles sehr schnell: Covid-Impfung dank Aufstieg in Prio­ritätsgruppe 2, glücklicherweise erfolglose Suche nach Metastasen, weitere Untersuchungen, Aufklärungsgespräch mit der Onkologin, Beginn der Chemotherapie. An dem Tag, an dem diese Zeitung erscheint, wird bereits zum dritten Mal das heilsame Gift in mich reinfließen. Die Todesangst hat sich gelegt und Platz gemacht für kleinere Sorgen und die Anpassung an das neue Normal der ­Chemotherapie.mehr … Temporär behindert

Bye-bye Giffey

Weil sie in ihrer Doktorarbeit plagiiert hat, ist Franziska Giffey als Bundesfamilienministerin zurückgetreten. Regierende Bürgermeisterin Berlins will sie bedauerlicherweise dennoch werden. Kommentar in der Jungle World vom 27.05.2021

Franziska Giffey war als Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln Nachfolgerin und Ziehkind Heinz Buschkowskys. Damit weiß man als Neuköllnerin eigentlich schon alles, was man über die Kandidatin der SPD für das Amt des Regierenden Bürgermeisters wissen muss, um zu dem Schluss zu kommen: Das täte der Stadt nicht gut. Oder genauer: Das täte Berlin als einer der wenigen erträglichen Metropolen – im Sinne von Lebenshaltungskosten und atembarer Luft – nicht gut. Genauso wenig der berühmt-berüchtigten Berliner Vielfalt, die ohnehin fast nur noch Sozialkitsch ist.

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Hohes Identifikationspotential

Obwohl Annalena Baerbock sich in ihrer ersten Rede als Kanzlerinnenkandidatin nicht feministisch geäußert hat, verbindet eine bestimmte Klientel große Hoffnungen mit ihrer Kandidatur.
Kommentar in der Jungle World vom 29.04.2021

Ewige Kanzlerinnenschaft – manche Linksliberale träumen bereits davon, dass die grüne Kanzlerinnenkandidatin Annalena Baerbock im September die Regierungsgeschäfte von Angela Merkel übernimmt. Die K-Frage hatten ihre jeweiligen Parteien sehr unterschiedlich beantwortet.

Die Grünen haben sich um ein konsensuales Vorgehen bemüht. Statt sich gegenseitig Kompetenzen abzusprechen, benutzte die grüne Spitzenkandidatin so häufig »wir« und »uns« in einem Satz, dass man bei ihr und ihrem Co-Vorsitzenden Robert Habeck an ein symbiotisches Pärchen denken musste oder an eine bestimmte, extrem unangenehme Ausdrucksweise aus dem Jargon der Sozialarbeit. Anne Will unternahm in ihrer Talkshow am Sonntag mehrere Versuche, Baerbock dazu zu bringen, dem Publikum mitzuteilen, worin denn ihre Qualifikation für das Amt liege – erfolglos. Man hofft fast, dass diese Betonung des Gemeinsamen eine strategische Entscheidung ist, um den Wählerinnen und vor allem den Wählern die Angst vor noch einer Frau an der Macht zu nehmen.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt

Kein Fortschritt für die geschlechtliche Selbstbe­stim­mung transgeschlechtlicher Menschen.
Kolumne in der Jungle World vom 15.04.2021

Für diese Legislaturperiode kann man es abhaken: Eine Reform des beinahe 40 Jahre alten Transsexuellengesetzes (TSG) wird es nicht geben. Das teilte die SPD-Bundestagsfraktion ausgerechnet einen Tag nach dem »Transgender Day of Visibility« am 31. März mit.

Viele Vorschriften des Transsexuellengesetzes wie den Scheidungs- oder den Sterilisationszwang hat das Verfassungsgericht im Laufe der Jahrzehnte für verfassungswidrig erklärt. Das TSG gilt Menschenrechtsanwälten weiterhin als verfassungsrechtlich bedenklich und dringend reformbedürftig, Selbstvertretungsorganisationen fordern, dass für die Personenstandsänderungen eine Selbstdefinition ausreichen müsse. Die Bundesregierung hatte im Mai 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur »Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags« vorgestellt, der das Transsexuellengesetz ablösen sollte. Geregelt werden sollte, was transgeschlechtliche Menschen benötigen, um ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nach der derzeitigen Regelung brauchen sie zwei Gutachten, für deren Kosten sie selbst aufkommen müssen. Der Entwurf sah vor, dass transgeschlechtliche Personen sich vor einer Änderung ihres Namens und ihres Geschlechtseintrags verpflichtend beraten lassen müssten. Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* kritisierte diesen Vorschlag als »Begutachtung durch die Hintertür«. Zudem wäre weiterhin ein amtsgerichtliches Verfahren statt eine in einigen Ländern mittlerweile mögliche Beantragung beim Standesamt nötig gewesen.mehr … Die Hoffnung stirbt zuletzt