Auch Feminist*innen sind sich nicht über jede Abtreibung einig. Im Missy Magazine 02/2020
Weg mit § 218!“ Feminist*innen sind sich einig, dass die Rege-
lung von Schwangerschaftsabbrüchen nichts im Strafgesetz-buch bei den „Straftaten gegen das Leben“ zu suchen hat. Dazu, wie Abtreibungen stattdessen geregelt werden sollen, gibt es aber bisher wenige Vorschläge und kaum Diskussionen. Diese fehlende Konkretisierung trägt zu dem trügerischen Eindruck bei, wir wollten doch alle das Gleiche. Ein Urteil gegen zwei Frauenärzt*innen vom Ende vergangenen Jahres und dessen unterschiedliche Bewertung zeigen jedoch, wie dringend solche Diskussionen geführt werden müssten.
Das Berliner Landgericht verurteilte die Ärzt*innen der Berliner Charité wegen Totschlags, obwohl sie beteuerten, von einer legalen Spaätabtreibung ausgegangen zu sein. Der Fall liegt bereits neun Jahre zurück. Die Frau war mit Zwillingen schwanger, bei einem der beiden war während der Schwangerschaft eine „schwere Hirnschädigung“ festgestellt worden. (Zu Redaktionsschluss lag die verschriftlichte Urteilsbegründung noch nicht vor.) Die Schwangere hatte eine medizinische Indikation zur Abtreibung. Eine solche Indikation kann gestellt werden, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die körperliche oder psychische Gesundheit der schwangeren Person gefährdet. Diese wurde jedoch nicht genutzt – nach Angaben der Ärzt*innen, um den „gesunden“ Fötus nicht zu gefährden. Stattdessen wurde die Schwangerschaft nach der Diagnose mehrere Wochen fortgesetzt. Mit dem natürlichen Einsetzen der Wehen leiteten die Ärzt*innen einen Kaiserschnitt ein und holten zuerst das nicht beeinträchtigte Kind aus dem Bauch. Sie verabreichten dem beeinträchtigten Zwilling eine tödliche Spritze und holten ihn dann aus dem Uterus.