Skip to content

Content Header

Hohes Identifikationspotential

Obwohl Annalena Baerbock sich in ihrer ersten Rede als Kanzlerinnenkandidatin nicht feministisch geäußert hat, verbindet eine bestimmte Klientel große Hoffnungen mit ihrer Kandidatur.
Kommentar in der Jungle World vom 29.04.2021

Ewige Kanzlerinnenschaft – manche Linksliberale träumen bereits davon, dass die grüne Kanzlerinnenkandidatin Annalena Baerbock im September die Regierungsgeschäfte von Angela Merkel übernimmt. Die K-Frage hatten ihre jeweiligen Parteien sehr unterschiedlich beantwortet.

Die Grünen haben sich um ein konsensuales Vorgehen bemüht. Statt sich gegenseitig Kompetenzen abzusprechen, benutzte die grüne Spitzenkandidatin so häufig »wir« und »uns« in einem Satz, dass man bei ihr und ihrem Co-Vorsitzenden Robert Habeck an ein symbiotisches Pärchen denken musste oder an eine bestimmte, extrem unangenehme Ausdrucksweise aus dem Jargon der Sozialarbeit. Anne Will unternahm in ihrer Talkshow am Sonntag mehrere Versuche, Baerbock dazu zu bringen, dem Publikum mitzuteilen, worin denn ihre Qualifikation für das Amt liege – erfolglos. Man hofft fast, dass diese Betonung des Gemeinsamen eine strategische Entscheidung ist, um den Wählerinnen und vor allem den Wählern die Angst vor noch einer Frau an der Macht zu nehmen.
mehr … Hohes Identifikationspotential

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Kein Fortschritt für die geschlechtliche Selbstbe­stim­mung transgeschlechtlicher Menschen.
Kolumne in der Jungle World vom 15.04.2021

Für diese Legislaturperiode kann man es abhaken: Eine Reform des beinahe 40 Jahre alten Transsexuellengesetzes (TSG) wird es nicht geben. Das teilte die SPD-Bundestagsfraktion ausgerechnet einen Tag nach dem »Transgender Day of Visibility« am 31. März mit.

Viele Vorschriften des Transsexuellengesetzes wie den Scheidungs- oder den Sterilisationszwang hat das Verfassungsgericht im Laufe der Jahrzehnte für verfassungswidrig erklärt. Das TSG gilt Menschenrechtsanwälten weiterhin als verfassungsrechtlich bedenklich und dringend reformbedürftig, Selbstvertretungsorganisationen fordern, dass für die Personenstandsänderungen eine Selbstdefinition ausreichen müsse. Die Bundesregierung hatte im Mai 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur »Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags« vorgestellt, der das Transsexuellengesetz ablösen sollte. Geregelt werden sollte, was transgeschlechtliche Menschen benötigen, um ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nach der derzeitigen Regelung brauchen sie zwei Gutachten, für deren Kosten sie selbst aufkommen müssen. Der Entwurf sah vor, dass transgeschlechtliche Personen sich vor einer Änderung ihres Namens und ihres Geschlechtseintrags verpflichtend beraten lassen müssten. Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* kritisierte diesen Vorschlag als »Begutachtung durch die Hintertür«. Zudem wäre weiterhin ein amtsgerichtliches Verfahren statt eine in einigen Ländern mittlerweile mögliche Beantragung beim Standesamt nötig gewesen.mehr … Die Hoffnung stirbt zuletzt

Feministische Leerstelle

Über pränatale Tests sprechen Pro-Choice Feministinnen ungern.
Kommentar in der Jungle World vom 24.03.2021

90 Prozent aller Schwangerschaften würden nach einer vorgeburtlichen Diagnose von Trisomie 21 abgebrochen, heißt es oft. Die ­genannte Zahl suggeriert Problematik und Dringlichkeit, ist allerdings eher eine Mutmaßung als eine belegbare Tatsache. In Deutschland wird nicht erfasst, wegen welcher Beeinträchtigung des Fötus eine Abtreibung vorgenommen wurde – tatsächlich sind Schwangerschaftsabbrüche wegen einer fötalen Beeinträchtigung nicht einmal erlaubt. 1995 wurde diese embryopathische ­Indikation genannte Ausnahme vom im Strafrechtsparagraphen 218 festgelegten Abtreibungsverbot abgeschafft.
mehr … Feministische Leerstelle

»50 Jahre Arbeit tragen Früchte«

Das Recht auf Abtreibung ist in den USA in Gefahr. Die Demokraten haben zwar die Präsidentschaftswahl gewonnen, und die Mehrheit in beiden Parlamentskammern, im wichtigen Verfassungsgericht haben die Konservativen jedoch die überwältigende Mehrheit. Was passiert, wenn das Urteil Roe vs. Wade revidiert wird?
Interview mit Jennifer Holland in der Jungle World vom 21.01.2021

Die Möglichkeit, legal abzutreiben ist in den Vereinigten Staaten in Gefahr, weil das Grundsatzurteil im Fall »Roe vs. Wade« demnächst revidiert werden könnte. Damit hatte der Oberste Gerichtshof der USA 1973 Abtreibungen entkriminalisiert, weil das Recht auf Privatsphäre auch Schwangerschaftsabbrüche einschließe. Wie kam es dazu?

Die Situation in den USA ist einzigartig. Der Föderalismus ist stark ausgeprägt, vor diesem Urteil waren Abtreibungen deshalb von den einzelnen Bundesstaaten geregelt und in den meisten verboten. Seit den sechziger Jahren gab es immer wieder Versuche, die entsprechenden Gesetze zu liberalisieren und Abtreibungen besser zugänglich zu machen. Das Urteil hat einen landesweiten Standard etabliert: Es hat das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist das Recht einer Frau auf eine Abtreibung in diesem Zeitraum eigentlich unantastbar.

Aus der Sicht der religiös-fundamentalistischen Antiabtreibungsbewegung war dieses Urteil eine Katastrophe. Was hat sie seitdem gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche unternommen?

mehr … »50 Jahre Arbeit tragen Früchte«

Verteilungs­kämpfe um die Spritze

Wer schnell geimpft werden soll und warum. Kolumne in der Jungle World vom 07.01.2021

Die Impfungen gegen Sars-CoV-2 haben in Deutschland kurz nach Weihnachten begonnen, die Diskussionen über die Kriterien der Verteilung halten an. Das Problem ist klar: Es gibt vorerst nicht genug Impfstoff für alle, die sich gerne impfen lassen würden. Was aber eine gute Lösung für wen sein könnte, ist weit weniger offensichtlich.

Die Bevölkerung ärmerer Länder muss sich in der globalen Warteschlange ganz hinten anstellen: Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zu folge könnten dort Milliarden Menschen erst 2024 geimpft werden.

 

mehr … Verteilungs­kämpfe um die Spritze

Schutz vor unnötigen Operationen

Bodycheck – Kolumne zu Biopolitik und Alltag, in der Jungle World 41/20

Meckern hilft. Der Ende September von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor medizinisch unnötigen Eingriffen enthält einige wichtige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom Januar. Diesen hatten Selbstvertretungsorganisationen und Fachleute scharf kritisiert, da die Altersuntergrenze für die Einwilligung intergeschlechtlicher Kinder zu Operationen zu niedrig angesetzt war, nämlich auf 14 Jahre. Außerdem war die Aufklärung und Beratung des Kindes und der Eltern durch andere selbst Betroffene nicht vorgeschrieben.

mehr … Schutz vor unnötigen Operationen

Quer zur Wirklichkeit

Seit 150 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Was würde passieren, wäre der Paragraf 218 abgeschafft? Ein Gedankenexperiment von Kirsten Achtelik und Hanna Voß in der Frauentaz vom 08.03.2021

in Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich strafbar – seit 150 Jahren ist das so. Nach der Gründung des Deutschen Reichs am 15. Mai 1871 war eine Schwangere, die „ihre Frucht abtreibt oder im Leib tötet“ mit Zuchthaus von bis zu fünf Jahren zu belegen. Die Worte des Paragrafen sind heute andere, sie klingen zeitgemäßer – allerdings nur in ihrer Form, nicht im Inhalt. Und sie stehen noch immer direkt hinter Mord und Totschlag, Abtreibung ist ein „Delikt gegen das Leben“.

Früher haben ungewollt Schwangere versucht, mit Kleiderbügeln, Stricknadeln und Fahrradspeichen den Fötus aus ihrem Bauch zu kratzen. Sie haben Seifenlauge, Bleichmittel, Rohrreiniger getrunken. Frauen sind verblutet, erlitten Bauchfellentzündungen und Vergiftungen, sie sind gestorben, weil ihnen verboten war, über ihren Körper selbst zu bestimmen.

In einigen Teilen der Welt passiert das noch immer. In Deutschland hat sich die Lage seit der ersten Reform in Westdeutschland in den 1970ern zwar verbessert – doch steht auch hier ein Gesetz im Strafgesetzbuch, das quer zur gesellschaftlichen Wirklichkeit vieler Frauen steht, das im Grunde sagt: Wenn du schwanger bist, musst du das Kind bekommen.

mehr … Quer zur Wirklichkeit

Dividende abschaffen

Das Referendum zur Vergesellschaftung von Immobilien­konzernen in Berlin regt Konservative zu Warnungen vor einem Systemwechsel und Sozialismus an. Kommentar in der Jungle World vom 11.03.2021

Am 26. Februar begann die zweite Stufe der Unterschriftensammlung für das Berliner Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co. enteignen«. Die Initiative fordert, jene Immobilienkonzerne zu vergesellschaften, die Eigentümer von mehr als 3 000 Wohnungen in der Stadt sind. Das sind etwa ein Dutzend Unternehmen, neben Deutsche Wohnen (DW) auch Vonovia oder Grand City Properties. Insgesamt geht es um etwa 240 000 Wohnungen, rund 15 Prozent des Mietwohnungsbestandes in der Stadt. Anders als der Name der Kampagne nahelegt, sollen die Firmen nach herrschendem Rechtsverständnis nicht enteignet, sondern vergesellschaftet und der Wohnungs­bestand und dessen Verwaltung in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.

Angesichts dessen raunt Gunnar Schupelius in seiner berüchtigten B.Z.-Kolumne »Mein Ärger«, dass die Initiatoren das Privateigentum als solches beseitigen wollten und eine Planwirtschaft anstrebten. Tatsächlich aber würde ein Erfolg der Initiative vor allem den Verkauf der kommunalen Wohnungsbestände rückgängig machen, den die Linkspartei und die SPD in den nuller Jahren betrieben haben. Der DW gehören viele Wohnungen, die zuvor im Besitz städtischer Wohnungsbaugesellschaften waren.

mehr … Dividende abschaffen

»Es gab keine individu­ellen Rechte für Frauen«

Interview mit Antje Schrupp, Journalistin und Politologin, über das Geschlechterverhältnis in der Pariser Kommune in der Jungle World vom 18.03.2021

Die Rolle der Frauen in der Pariser Kommune wird von Linken häufig übertrieben, das Interesse an dem was sie geschrieben haben, ist dagegen nicht so groß. Die organisierte feministische Bewegung übernahm wichtige Aufgaben in der Stadt, sie organisierte die laizistische freie Bildung, die Arbeiterinnen an ihren Produktionsstätten und große Teile der Lebensmittelversorgung. Feministinnen setzten sich dafür ein, dass die Trennung zwischen privat und öffentlich aufgehoben wurde und verbreiteten die Ideen der Kommune.

Aufstand der Kommune im Frühjahr 1871 in Paris beteiligt. An welchen Stellen waren sie von Bedeutung?

Die Kommune war wie alle Revolutionen des 19. ahrhunderts eine von Männern gemachte. Allerdings haben hier die Frauen im Vergleich schon eine größere Rolle gespielt. Ein wichtiger Grund dafür war, dass die Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem bereits teilweise aufgehoben war durch die Belagerung und die damit verbundenen Versorgungsengpässe. Die preußische Armee belagerte die französische Hauptstadt ja bereits seit einem halben Jahr.

Welchen Einfluss hatte es, dass diese Trennung der Sphären verwischt war?

Die politische Situation hat unmittelbar auf die Haushalte durchgeschlagen. Organisationsformen wie Genossenschaften und Volksküchen wurden für die Versorgung und das Überleben enorm wichtig. Daran waren eben Frauen maßgeblich beteiligt, die so nicht mehr nur für Versorgung ihrer Familie verantwortlich waren, sondern für die Versorgung der Stadt.

mehr … »Es gab keine individu­ellen Rechte für Frauen«

»Eine freie selbstbestimmte Entscheidung ist eine Utopie«

Im Gespräch mit der Schwangerschaftskonfliktberaterin Christine ­Schirmer über die Tücken der Inklusion. Interview in der Jungle World vom 25.03.2021

Die Lebensrealität von Familien, in denen ein Mitglied eine Behinderung hat, ist kompliziert. Das liegt vor allem an äußeren Barrieren. Kinder mit Trisomie 21 werden zum Welt-Downsyndrom-Tag als Sonnenscheinchen und als Bereicherung für die Familie präsentiert, solche Schönfärberei hilft Schwangeren aber auch nicht. Eine Kassenzulassung für Tests auf Trisomie 21 würde ihre Entscheidungszwänge nur verstärken.

Sie haben ein Kind mit Trisomie 21. Wie ist so ein Leben, vor dem viele werdende Eltern Angst haben, in der Realität?

Das ist gar nicht so einfach zu sagen. Verglichen mit seinem großen Bruder, der keine offensichtliche Besonderheit hat, kostet das Leben mit Daniel schon mehr Zeit, verlangt mehr Aufmerksamkeit, ist mehr Kampf. Wenn ich mein Leben vergleiche mit dem Leben der Mutter eines Kindes mit Trisomie 21 vor 50 Jahren, hat sich sicher vieles zum Positiven entwickelt, in Bezug auf gesellschaftliche Akzeptanz und staatliche Hilfen. Vor etwa 80 Jahren wurden solche Kinder noch ermordet, Experimente wurden an ihnen durchgeführt – der Nationalsozialismus ist noch nicht so lange her.

Wenn Sie von einem Kampf sprechen, den das Leben mit einem behinderten Kind bedeutet, meinen Sie dann einen Kampf mit dem Kind oder mit den äußeren Bedingungen?

Nein, mit dem Kind – das ja mittler­weile ein Jugendlicher ist – müssen wir nicht kämpfen. Das Leben mit ihm ist bereichernd und macht Spaß. Es ist schön, wenn die Rahmenbedingungen so sind, dass er teilhaben und seine Rechte wahrnehmen kann. Nicht schön ist, wie manche Menschen uns im Alltag begegnen und wie schlecht die recht­lichen und politischen Bedingungen sind. Bei uns ging es bisher vor allem um die schulische Inklusion, aber ich wünsche mir natürlich auch, dass Daniel nach der Schule mehr Wahlmöglichkeiten hat als die Werkstatt.
mehr … »Eine freie selbstbestimmte Entscheidung ist eine Utopie«